Mitglied werden

Willkommen

Um Mitglied der Wolfenbütteler Saftgenossen eG zu werden, muss der aktuelle Beitrittsantrag unterschrieben beim Vorstand der Genossenschaft eingereicht werden. Das Antragsformular wird in Kürze hier abrufbar sein.


Mitglied werden  kann jede natürliche Person sowie Personengesellschaften und andere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Bei letzteren muss eine vertretende natürliche Person benannt und die Vollmacht zur Vertetung nachgewiesen werden.


Der verpflichtende Geschäftsanteil von 100€ ist sofort auf dem Genossenschaftskonto der Genossenschaft einzuzahlenm sofern kein SEPA  Mandat zum Einzug gegeben wurde.


Mit dem Beitrittsantrag erkennt das neue Mitglied die aktuelle Satzung an. Die aktuelle Satzung kann am Ende dieser Seite abgerufen werden.


Mit dem Beitrittsformular kann auch die Höhe des Geschäftsguthabens bestimmt werden. Jedes Mitglied kann beliebig viele Geschäftsanteile erwerben, mindestens jedoch einen Geschäftsanteil. Da die Gründungskosten, der Erwerb der Anlage und die Saisonvorbereitung bezahlt werden müssen, bitten wir alle neuen Mitglieder mit dem Erwerb zusätzlicher Geschäftsanteile eine ausreichende Liquidität in der Startphase zu ermöglichen..


Die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung senden Sie bitte an


   Wolfenbütteler Saftgenossen eG
   Frau Kati Berg
   Eilumer Dorfstraße 6

   38170 Kneitlingen-Eilum


oder digital als PDF-Scan per Email an


   beitritt@saftgenossen.de


Der Antrag muss vom Vorstand zugelassen werden. Eine Zulassungsbestätigung erfolgt laut Satzung innerhalb von 2 Wochen. Hinweis: Anträge können erst nach der Eintragung der Saftgenossen in das Genossenschaftsregister bearbeitet und zugelassen werden.


Wir freuen uns über jede und jeden, der uns beim Betrieb der Mosterei unterstützen will.